Sportbootführerscheinuntersuchungen

Sportbootführerscheinuntersuchung – Immer gut auf Kurs!

Ob mit dem Motor- oder Segelboot auf Binnengewässern oder auf dem offenen Meer unterwegs, Sportbootfahren ist eine wunderbar entspannendes Freizeitvergnügen. Um guten Gewissens in See stechen zu können, sind ein ausreichendes Seh- und Hörvermögen und eine entsprechende gesundheitliche Eignung Grundvoraussetzung.

Bewerber um Sportbootführerscheine (Segelboote, Motorboote) müssen daher gemäß Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) ein ärztliches Zeugnis über Ihre gesundheitliche Eignung zum Führen von Sportbooten vorlegen.

Die Untersuchung beinhaltet neben einem ärztlichen Gespräch und einer ärztlichen Untersuchung insbesondere auch eine Überprüfung des Hörvermögens und des Sehvermögens (Sehschärfe, Farbsinnprüfung) mittels Sehtestgeräten. 

Vereinbaren Sie einfach einen Termin zur Sportbootführerscheinuntersuchung.

Bringen Sie bitte die von Ihnen verwendeten Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen) sowie ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) zur Untersuchung mit.

Nach der Untersuchung erhalten Sie ein ärztliches Attest gemäß Sportbootführerscheinverordnung, welches Sie zur Sportbootführerscheinprüfung vorlegen müssen.

Sportbootführerscheinuntersuchungen sind nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung enthalten. Wir verrechnen Ihnen die Untersuchungen daher als Selbstzahlerleistungen.

Weitergehende Informationen: 
Sportbootführerscheinverordnung (SpFV)

UNSERE LEISTUNGEN

Adresse

Praxis Dr. med. Matthias Roth
Löwenberger Str. 50
90475 Nürnberg

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