SEHTESTUNGEN/FÜHRERSCHEIN-UNTERSUCHUNGEN

Um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können, ist ein ausreichendes Sehvermögen unabdingbar

 

Sehtestuntersuchungen mit dem Nachweis eines ausreichenden Sehvermögens gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sind sowohl beim Erwerb des Führerscheins der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T, sowie bei Erwerb und der Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E gesetzlich vorgeschrieben.

Bei bestimmten Führerscheinklassen (C, C1, CE, C1E) und bei Zweifeln an der medizinischen Eignung ist darüber hinaus auch eine ärztliche Eignungsuntersuchung erforderlich, die wir ebenfalls gerne für Sie durchführen.

Dr. Matthias Roth verfügt über die „Verkehrsmedizinische Qualifikation“ und die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“. Wir sind amtlich anerkannte Sehteststelle.

Wir bieten Ihnen diese Sehtestungen an modernen Sehtestgeräten der Firma Vistec an, welche alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die Untersuchung ist für Sie unkompliziert und schnell durchführbar. Sie erhalten im Anschluss an die Untersuchung die entsprechende Bescheinigung, welche Sie zur Führerscheinbeantragung bzw. Verlängerung benötigen.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin zur Sehtest-/Führerscheinuntersuchung.

Hinweis: Bitte bringen Sie zur Untersuchung Ihre derzeit verwendeten Sehhilfen mit.

Sehtestuntersuchungen für Führerscheine/Führerscheinuntersuchungen sind nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung enthalten. Wir verrechnen Ihnen die Untersuchungen daher als Selbstzahlerleistungen.

UNSERE LEISTUNGEN

Adresse

Praxis Dr. med. Matthias Roth
Löwenberger Str. 50
90475 Nürnberg

Sprechzeiten

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09:00-12:00 Uhr
Montag, Dienstag & Donnerstag
15:30-17:30 Uhr
und nach Vereinbarung

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Telefon 0911 – 988 188 2
Telefax 0911 – 988 188 87

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